Allgemeine Geschäftsbedingungen
Dr. Johannes Weinberger – IT Dienstleistungen
(Stand: November 2025)
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen Dr. Johannes Weinberger – IT Dienstleistungen mit Sitz in der Bloch-Bauer-Promenade 12, 1100 Wien, (im Folgenden „Auftragnehmer“) und dem Kunden (im Folgenden „Auftraggeber“) über IT-Dienstleistungen, IT-Consulting, IT-Support, Cloud- und Hosting-Leistungen, Wartung, Verkauf und Installation von IT-Infrastruktur sowie individuelle Softwareentwicklung.
Die AGB gelten ausschließlich für Unternehmer im Sinne des § 1 UGB (B2B). Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, der Auftragnehmer hat ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Diese AGB gelten auch für zukünftige Geschäfte zwischen den Parteien.
2. Angebot und Annahme
Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Auftragsbestätigung oder durch Beginn der Leistungserbringung zustande. Vertragserfüllungshandlungen des Auftragnehmers gelten nicht als Zustimmung zu abweichenden Bedingungen.
3. Vertragsdauer und Kündigung
Verträge werden grundsätzlich auf unbestimmte Zeit abgeschlossen und können von beiden Parteien unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 6 Wochen zum Monatsletzten schriftlich gekündigt werden.
Verträge mit einer Mindestbindungsfrist können frühestens zum Ende der Laufzeit gekündigt werden. Ohne Kündigung verlängern sich befristete Verträge automatisch auf unbestimmte Zeit.
Eine außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund bleibt vorbehalten. Wichtige Gründe sind insbesondere Zahlungsverzug, Verletzung wesentlicher Vertragspflichten oder Insolvenz einer Vertragspartei. Laufende Entgeltforderungen bleiben auch im Falle einer Kündigung unberührt.
4. Leistungen und Änderungen
Gegenstand eines Auftrags können insbesondere folgende Leistungen sein: IT-Consulting, Softwareentwicklung, IT-Wartung, Support, Cloud-Hosting, Infrastrukturverkauf und sonstige IT-bezogene Dienstleistungen.
Die konkrete Leistungsbeschreibung wird in einem schriftlichen Angebot oder Vertrag festgelegt. Änderungen oder Erweiterungen des Leistungsumfangs bedürfen der schriftlichen Vereinbarung. Der Auftragnehmer kann zur Erfüllung Subunternehmer heranziehen.
5. Preise und Zahlung
Sämtliche Preise verstehen sich in Euro. Aufgrund der Kleinunternehmerregelung gemäß § 6 Abs. 1 Z 27 UStG wird keine Umsatzsteuer verrechnet.
Für Geschäftskunden in EU-Ländern außerhalb Österreichs mit gültiger UID gilt das Reverse-Charge-Verfahren gemäß § 3a Abs. 2 UStG iVm Art. 196 MwStSystRL.
Sofern nichts anderes vereinbart wurde, sind Rechnungen binnen 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug fällig.
Bei Zahlungsverzug gelten Verzugszinsen gemäß § 456 UGB. Der Auftragnehmer ist berechtigt, bei Zahlungsverzug Leistungen auszusetzen oder vom Vertrag zurückzutreten.
Die Preise sind wertgesichert gemäß Verbraucherpreisindex 2020 oder einem an dessen Stelle tretenden Index. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, Zahlungen zurückzuhalten oder aufzurechnen, es sei denn, die Gegenforderung wurde gerichtlich festgestellt oder schriftlich anerkannt.
Teilrechnung bei längeren Projekten sind möglich.
6. Mitwirkungspflichten
Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle zur Erfüllung des Auftrags erforderlichen Informationen, Daten, Zugänge, Systemvoraussetzungen und technische Ressourcen rechtzeitig bereitzustellen.
Verzögerungen oder Mehraufwände, die durch mangelnde Mitwirkung entstehen, gehen zu Lasten des Auftraggebers. Der Auftraggeber ist für die Sicherung seiner Daten vor Beginn von Arbeiten verantwortlich.
7. Eigentumsvorbehalt und Überlassung
Gelieferte Waren, Softwarelizenzen oder Geräte bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Auftragnehmers. Überlassene Geräte oder sonstige Produkte sind pfleglich zu behandeln und bei Vertragsende auf eigene Kosten zurückzugeben. Schäden oder Verlust gehen zu Lasten des Auftraggebers.
8. Geistiges Eigentum
Sämtliche Urheberrechte, Immaterialgüterrechte und Know-how an den im Rahmen der Leistung erstellten Werken (Software, Dokumentation, Konzepte, Berichte, Konfigurationen etc.) verbleiben im Eigentum des Auftragnehmers.
Der Auftraggeber erhält ein Einfaches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Nutzungsrecht für eigene betriebliche Zwecke. Eine Weitergabe, Vervielfältigung oder kommerzielle Nutzung über den Vertragszweck hinaus ist unzulässig. Der Auftraggeber hält den Auftragnehmer schadlos für Ansprüche Dritter aufgrund rechtswidriger Nutzung.
9. Gewährleistung
Soweit nichts anderes vereinbart ist, erbringt der Auftragnehmer Dienstleistungen im Sinne des § 1151 ABGB ohne Erfolgsgarantie.
Für Werkleistungen gilt eine Gewährleistungsfrist von sechs Monaten ab Übergabe. Der Auftraggeber hat Mängel unverzüglich schriftlich zu beanstanden.
Keine Gewährleistung besteht für Mängel infolge unsachgemäßer Bedienung, Änderungen durch Dritte oder Änderungen der Systemumgebung. Die Beweislastumkehr gemäß § 924 ABGB wird ausgeschlossen.
10. Haftung
Der Auftragnehmer haftet ausschließlich für nachweislich verursachte direkte Schäden, sofern diese auf vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten des Auftragnehmers oder seiner Erfüllungsgehilfen zurückzuführen sind.
Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit, entgangenen Gewinn, Datenverlust, Folgeschäden oder Ansprüche Dritter ist im gesetzlich weitestmöglichen Umfang ausgeschlossen.
Der Auftragnehmer haftet nicht für Leistungen, Systeme, Softwarekomponenten oder Schnittstellen von Drittanbietern (z. B. API-Dienste, Cloud-Services, Providerleistungen, externe Datenquellen), auf die er keinen unmittelbaren Einfluss hat. Dies gilt insbesondere für Funktionsstörungen, Ausfälle oder Verzögerungen, die auf technische Probleme, Wartungsarbeiten oder Änderungen seitens solcher Drittanbieter zurückzuführen sind.
Ebenso haftet der Auftragnehmer nicht für Beeinträchtigungen, Ausfälle oder Schäden, die durch fehlende oder fehlerhafte Internetverbindungen, durch den Betrieb von Drittsoftware, eigenmächtige Änderungen, unsachgemäße Nutzung oder Eingriffe des Auftraggebers oder Dritter entstehen. Die Verantwortung für die Funktionsfähigkeit der vom Auftraggeber bereitgestellten Infrastruktur (z. B. Netzwerk, Server, Internetzugang, Hardware, Fremdsoftware etc.) liegt ausschließlich beim Auftraggeber.
Bei Nutzung von Drittanbieter-APIs oder externen Softwarediensten übernimmt der Auftragnehmer keine Gewähr für deren Verfügbarkeit, Stabilität, Kompatibilität oder zukünftige Funktion. Änderungen der API-Spezifikationen, Zugriffsrechte oder Lizenzbedingungen der Drittanbieter gelten als Umstände außerhalb des Einflussbereichs des Auftragnehmers und berechtigen den Auftraggeber nicht zu Gewährleistungs- oder Schadenersatzansprüchen.
Schadenersatzansprüche des Auftraggebers verjähren binnen sechs Monaten ab Kenntnis von Schaden und Schädiger, spätestens jedoch drei Jahre nach Eintritt des schadensbegründenden Ereignisses.
Die Haftung des Auftragnehmers, gleich aus welchem Rechtsgrund, ist soweit gesetzlich zulässig, der Höhe nach auf das Netto-Auftragsvolumen der jeweiligen Leistung oder, bei wiederkehrenden Leistungen, auf das Entgelt eines Jahres begrenzt. Eine darüberhinausgehende Haftung, ist ausgeschlossen. Unberührt bleibt die Haftung für Personenschäden sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.
11. Datenschutz
Beide Parteien verpflichten sich zur Einhaltung der DSGVO und des DSG. Falls bei der Durchführung des Auftrags personenbezogene Daten verarbeitet werden, gilt die Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO in der jeweils aktuellen Fassung automatisch als Bestandteil des Vertragsverhältnisses.
12. Geheimhaltung
Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten vertraulichen Informationen, insbesondere technische, wirtschaftliche und geschäftliche Daten, zeitlich unbegrenzt geheim zu halten. Als vertraulich gelten alle Informationen, die als solche bezeichnet werden oder ihrer Natur nach als vertraulich anzusehen sind. Diese Verpflichtung besteht auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses fort.
13. Rücktritt und höhere Gewalt
Bei Überschreitung vereinbarter Liefertermine durch alleiniges Verschulden des Auftragnehmers ist der Auftraggeber berechtigt, nach schriftlicher Nachfristsetzung vom Vertrag zurückzutreten.
Bei höherer Gewalt (z. B. Naturkatastrophen, Krieg, Pandemien, behördlichen Maßnahmen oder Arbeitskonflikten) ist der Auftragnehmer für die Dauer der Behinderung von der Leistungspflicht befreit.
14. Änderungen der AGB
Der Auftragnehmer ist berechtigt, diese AGB, allfällige Sonderbedingungen oder Leistungsbeschreibungen einseitig zu ändern. Diese Änderungen sind auch für bestehende Vertragsverhältnisse wirksam. Änderungen werden dem Auftraggeber mindestens drei Monate vor Inkrafttreten schriftlich oder per E-Mail mitgeteilt.
Der Auftraggeber kann den Änderungen binnen eines Monats widersprechen. Erfolgt kein Widerspruch, gelten die geänderten Bedingungen als angenommen. Für den Fall, dass der Auftraggeber den Änderungen widerspricht, bleibt der Vertrag mit den bisher vereinbarten Bedingungen aufrecht.
15. Mitteilungen
Mitteilungen im Zusammenhang mit dem Vertrag können schriftlich per E-Mail erfolgen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, Änderungen seiner Kontaktdaten unverzüglich mitzuteilen. Erklärungen gelten auch dann als zugegangen, wenn sie an die zuletzt bekannte Adresse gesendet wurden.
16. Schlussbestimmungen
Ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Auftragnehmers darf der Auftraggeber Rechte oder Pflichten aus dem Vertrag nicht übertragen.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Die unwirksame Bestimmung gilt als durch eine wirtschaftlich möglichst gleichwertige ersetzt.
Die Anfechtung des Vertrags wegen Irrtums oder laesio enormis ist ausgeschlossen.
Für diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gilt das Recht der Republik Österreich unter Ausschluss seiner Verweisungsnormen und der Bestimmungen des UN-Kaufrechts. Zur Entscheidung aller aus diesen AGB oder damit zusammenhängenden Verträgen entstehenden Streitigkeiten wird die ausschließliche Zuständigkeit der sachlich in Betracht kommenden Gerichte am Geschäftssitz von Dr. Johannes Weinberger in Wien vereinbart.